Wenn der Link bald in den Knast führt

Auch wenn das eigentlich nicht explizit zu den Themen meines Blogs passt, so passt es doch zur Natur der Blogs bzw. des WWW im allgemeinen.

Wie man heute auf Golem.de lesen kann, wurde im Februar die Wohnung eines Bloggers von der Staatsanwaltschaft durchsucht, weil dieser in einem Blogpost auf einen anderen Blog verweist, welches wiederrum auf eine Liste auf wikileaks verweist.

Das Landesgericht Karlsruhe hat die Beschwerde des Blogbetreibers bzgl. der Hausdurchsuchung nun abgewiesen, mit der folgenden Begründung:

“Aufgrund der netzartigen Struktur des World Wide Web ist jeder einzelne Link im Sinne der Conditio-sine-qua-non-Formel kausal für die Verbreitung krimineller Inhalte, auch wenn diese erst über eine Kette von Links anderer Anbieter erreichbar sind”

Auch wenn es sich bei der Liste, um eine Sperrliste von URLs zu kinderpornografischen Inhalten handelt, so ist die Argumentation doch mehr als fragwürdig. Mache ich mich damit zum Mittäter, wenn ich einen Link auf eine Seite setze, die einen Link auf eine Seite beinhaltet, die einen Link auf eine Seite beinhaltet, die …usw. …, die auf eine illegale Seite verlinkt?

Da liegt meiner Meinung nach, etwas arg im Argen…

 

 in Wenn der Link bald in den Knast führt